Versand- & Zahlungsbedingungen

Auszug aus Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops der RiMO Germany GmbH & Co. KG (www.shop.rimo-germany.com)

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6. Nicht lieferbare Artikel

  1. Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichten wir uns, Sie vor Annahme der Bestellung durch uns in Form der Auftragsbestätigung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren. Wir behalten uns vor, Ihnen in diesen Fällen einen Ersatzartikel - preislich und qualitativ gleichwertig - anzubieten. Sie können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich per e-mail annehmen.
  2. Sollten aus einer Gesamtbestellung nur einzelne Artikel nicht lieferbar sein, werden wir unverzüglich mit dem Kunden Kontakt aufnehmen und eine Absprache bezüglich einer möglichen Teillieferung treffen.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
  2. Eine Be- und Verarbeitung, Veredelung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware und wir erwerben unmittelbares Eigentum an der hergestellten Sache.
  3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden mit anderen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum im Sinne von § 947 Absatz 1 BGB überträgt und die Sache für uns mit in Verwahrung behält. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Unsere Rechte an von uns gelieferten Gegenständen, die nicht wesentlicher Bestandteil einer Sache werden, werden durch diese Regelung nicht berührt.
  4. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware bestimmungsgemäß weiter, tritt er hiermit schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte mit allen Nebenrechten an uns bis zur völligen Tilgung aller Forderungen ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt.
  5. Soweit die Leistungs-/ Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine uns die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen, Zug um Zug gegen Gutschrift des Restwertes nach Abzug der Ausbaukosten zu übertragen.
  6. Zu anderen Verfügungen über unsere im Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt.
  7. Über Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen in die Vorbehaltsware durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf das Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
  8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei Zahlungsverzug, unberechtigten Verfügungen über die Vorbehaltsware, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie wenn vom Kunden selbst oder von Dritten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, sind wir berechtigt, die Be- und Verarbeitung sowie die Veräußerung der Vorbehaltsware zu untersagen. Wir sind in diesen Fällen ferner berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Kunden zu betreten, zweckdienliche Auskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in seine Bücher zu nehmen.
  9. Falls der Kunde oder ein Dritter die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt oder ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden gerichtlich eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
  10. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten im entsprechenden Umfang freizugeben.

8. Preise und Versandkosten - Preisanpassungen

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Preise sind Nettopreise, sie enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung ausgewiesen.
  2. Der Versand erfolgt durch ein Versandunternehmen unserer Wahl per Nachnahme. Die Versandkosten gelten pro Bestellung und Lieferanschrift und werden vor Bestellabschluss bekannt gegeben.
  3. Sollte das Gewicht höher sein, werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen die höheren Versandkosten mitteilen. Die Versandkostenpreise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern eine solche für die Leistung anfällt.
  4. Wir weisen darauf hin, dass bei einer Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union Zölle, Steuern und Gebühren anfallen können. Wir werden Sie auf diesen Umstand bereits vor Absenden Ihrer Bestellung hinweisen. Wenn Sie den Bestellvorgang weiter fortsetzen, werden Ihnen diese zusätzlichen Kosten, soweit sie von uns getragen werden müssen, in Rechnung gestellt. Sie können sich über diese Kosten auch weitergehend informieren unter: unterhttp://ec.europa.eu/taxation_customs/index_en.htm und zur Einfuhrumsatzsteuer unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do.
  5. Im Falle von Rücksendungen hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
  6. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Sie sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

9. Lieferbedingungen

  1. Falls kein fester Liefertermin vereinbart ist, erfolgt die Lieferung zwei Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht nicht erfüllt hat.
  2. Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

10. Zahlungsbedingungen

  1. Es steht derzeit die Zahlungsart Nachname zur Verfügung.
  2. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
  3. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug auf unser angegebenes Konto zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  4. Der Rechnungsbetrag im Falle der Lieferung per Nachnahme ist bei Erhalt der Ware unverzüglich zu leisten, anderenfalls wird die Ware nicht ausgehändigt.
  5. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Abnehmer ist zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Was bedeutet, dass bei gegenseitig voneinander abhängigen Ansprüchen eine Aufrechnung zulässig bleibt. 

11. Gewährleistung, Haftung für Mängel

  1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Wir haften bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie haben offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Sie können hierzu fristwahrend eine e-mail an info@rimo-germany.com senden, in der Sie die Auftrags- und Bestelldaten deutlich in der Betreffzeile hervorheben. Wir werden Sie sodann kontaktieren und die Angelegenheit im gegenseitigen Einvernehmen regeln.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr bei der Lieferung neuer sowie gebrauchter Sachen. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
  4. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
  5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
  6. Den Kundendienst im Falle von Problemen mit Produkten erreichen Sie unter:

    RiMO Germany GmbH & Co. KG, Amerikastraße 4, 58675 Hemer, Telefon: 0 23 72 - 59 99 500, Fax: 0 23 72 - 59 99 510, email: info@rimo-germany.com

12. Haftung für Schäden

  1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
  2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Stand: 20.04.2021

 

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